Keine selektiven Vertriebsbeschränkungen
Deuter darf Verkauf auf Online-Plattform nicht verbieten
In dem aktuellen Fall hatte ein Händler gegen eine selektive Vertriebsbeschränkung geklagt. Deuter wollte die bestellte Ware nur unter der Bedingung ausliefern, dass diese nicht über eine bestimmte Online-Plattform weiterveräußert werde. Das Landgericht Frankfurt am Main hat diese Bedingung untersagt. Damit folgt es anderen Gerichten, die zuletzt in ähnlichen Fällen ebenfalls zugunsten der Händler entschieden hatten. Gegen ein Online-Verkaufsverbot von Adidas hatte sogar das Bundeskartellamt ein Verfahren angestrengt, woraufhin der Sportartikelhersteller einen Rückzieher machte ( velobiz.de berichtete ).
Der Bundesverband Onlinehandel (BVOH) begrüßte das Urteil verständlicherweise: „Das ist ein weiterer Punktsieg für den Online-Handel, denn nach den Entscheidungen des Kammergerichts Berlin sowie des Oberlandesgerichts Schleswig und des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist das Landgericht Frankfurt nun das vierte Gericht, das gegen Hersteller-Beschränkungen urteilt. Das lässt uns zwar optimistisch in die Zukunft schauen, doch der Kampf geht weiter“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des BVOH.
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