Ermäßigte Steuersätze bei Dienstleistungen
EU-Kommission bringt Fahrradreparaturen ins Spiel
Der Kommissionsvorschlag betrifft in erster Linie so genannte arbeitsintensive Dienstleistungen und lokal erbrachte Dienstleistungen, etwa auch im Gaststättengewerbe. Interessant für die Fahrradbranche: Arbeitsintensive Dienstleistungen werden auf Dauer in das Verzeichnis der Dienstleistungen aufgenommen, in denen verringerte Steuersätze gelten können. Zudem wird diese Kategorie um weitere lokale Dienstleistungen ähnlicher Art erweitert. Dabei handelt es sich um kleinere Dienstleistungen an beweglichen Gegenständen einschließlich Fahrrädern, wie die EU-Kommission mitteilt. Andere Beförderungsmittel, also z.B. Motorräder oder Pkws sind davon jedoch ausgeschlossen.
Wie aus dem Vorschlag der EU-Kommission hervorgeht, bleibt es weiterhin den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen, in welchen Bereichen ein verringerter Mehrwertsteuersatz zum Tragen kommt. Zudem muss die Entscheidung für eine Änderung der Richtlinie einstimmig erfolgen. Die Bundesregierung hat bereits Widerstand gegen den Vorschlag der EU-Kommission angekündigt, weil die Steuersenkung nicht an den Endverbraucher weitergegeben würde und zudem eine Ausweitung des Wahlrechts bei der Mehrwertsteuer vom Ziel einer Harmonisierung der Steuern in der EU wegführen würde.
Weitere Informationen zum EU-Vorschlag gibt es auf der Website der EU-Kommission (in deutscher Sprache): http://europa.eu
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