Aktuelles Urteil aus Berlin
Polizei darf Fixie-Fahrräder aus dem Verkehr ziehen
ein Fahrrad, das nicht über zwei voneinander unabhängige Bremsen verfüge, aus Gründen der Gefahrenabwehr sichergestellt werden könne. Im Klartext heißt das, dass die starre Hinterradnabe nicht als Bremse im Sinne der StVZO angesehen wird.
Ein Mann, dessen Fixie-Rad im Oktober sichergestellt wurde, hatte Klage eingereicht. (AZ – VG 1 K 927.09)
31. Mai 2010 von Jürgen Wetzstein
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