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Aktuelles Urteil aus Berlin

Polizei darf Fixie-Fahrräder aus dem Verkehr ziehen

Fixie-Fahrräder sind nicht nur in der Berliner Fahrradkurier-Szene sehr beliebt. Ein heute veröffentlichtes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts wirft jetzt jedoch einen Prügel in die Speichen der Fixie-Enthusiasten: Die Berliner Richter sind der Ansicht, dass

ein Fahrrad, das nicht über zwei voneinander unabhängige Bremsen verfüge, aus Gründen der Gefahrenabwehr sichergestellt werden könne. Im Klartext heißt das, dass die starre Hinterradnabe nicht als Bremse im Sinne der StVZO angesehen wird.

Ein Mann, dessen Fixie-Rad im Oktober sichergestellt wurde, hatte Klage eingereicht. (AZ – VG 1 K 927.09)

31. Mai 2010 von Jürgen Wetzstein
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