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Das EU-Parlament hat eine neue Batterieverordnung beschlossen
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Erhebliche Auswirkungen auf E-Bike-Akkus:

EU-Parlament beschließt neue Batterieverordnung

Mit der Zustimmung des EU-Parlaments zur vorgelegten, neuen Batterieverordnung gelten demnächst neue Spielregeln für E-Bike-Akkus. Einige davon werden schwer umzusetzen sein, andere sind mitunter wenig sinnvoll.

Am 14. Juni beschloss das EU-Parlament, dass die seit Dezember 2020 erarbeitete Batterieverordnung (velobiz.de berichtete) angenommen wird. Wenn nun der Europarat noch zustimmt, erfolgt nach 18 Tagen die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Ab dann gilt die neue Verordnung, der Fahrradwirtschaft bleibt dann eine Übergangsfrist von 42 Monaten, um die neuen Bedingungen zu erfüllen.

Im Kern geht es in der neuen Verordnung darum, die Nutzung von Batterien umweltfreundlicher und nachhaltiger zu gestalten und dafür die passenden Richtlinien vorzugeben. So werden nun verbindliche Vorgaben gemacht bezüglich Recyclingfähigkeit, Austauschbarkeit von Akkus und Reparaturfähigkeit. Mit der Einführung der neuen Batteriekategorie für „Leichte Mobilität“ hat die Fahrradwelt sogar eine eigene Berücksichtigung bekommen. Dort bleiben noch ein paar Fragen offen.

Knifflige Details

Für die Fahrradindustrie enthält die neue Batterieverordnung noch manche Baustelle. Bauchschmerzen bereitet besonders die Forderung in der Verordnung, dass die Akkupacks von E-Bikes auf Zellebene repariert werden können sollen. Hier haben verschiedene Interessenverbände darauf hingewiesen, dass dies wenig sinnvoll und schwer umzusetzen ist.

Tatsächlich schien dieser Punkt auch wieder aus der Verordnung verschwunden zu sein, bis er in den Trilog-Gesprächen (im Grunde die Schlussverhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Europäischer Union und dem Europäischen Parlament) wieder eingefügt wurde. Wenig sinnvoll scheint diese Anforderung, weil nur sehr selten E-Bike-Akkus auf Zellebene Defekte aufweisen würden. Tim Salatzki, Leiter Technik und Normung beim ZIV, weist darauf hin, dass in weniger als einem Prozent der Akku-Defekte ein Einzelzellversagen festzustellen ist. Schwer möglich ist die Reparatur auf Zellebene, weil die Akkus in Packs verbunden, geklebt und verschweißt sind, was im Normalfall die Sicherheit und Haltbarkeit erhöht. Spätere Eingriffe reduzieren diese Faktoren, zudem werden zwangsläufig Zellen eingesetzt, die nicht die gleichen Eigenheiten aufweisen wie die bereits vorhandenen.

Noch liegt die Flinte nicht im Korn, denn bei der Ausgestaltung der Regulierungen im Detail befindet man sich noch in einem nicht abgeschlossenen Prozess. So will der ZIV darauf hinwirken, dass etwa nicht einzelne Zellen, sondern nur Zellpacks ausgetauscht werden müssen. Dies sei technisch deutlich sinnvoller. Auch ist die Frage, wer eigentlich zu den qualifizierten Personen und Fachbetrieben gehört, die derartige Arbeiten vornehmen dürften, noch nicht geklärt. Handelt es sich um den einfachen Handyshop um die Ecke oder bedarf es einer besonderen Zertifizierung? Auch hier befindet man sich noch im Prozess der Regulierung.

Bis all diese Fragen geklärt sind, wird es noch eine Weile dauern. Man darf hoffen, dass die Antworten nicht zum Schaden der Fahrradwirtschaft ausfallen.

16. Juni 2023 von Daniel Hrkac

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