Wettbewerbseinschränkung:
HDE fordert: EuGH-Urteil zu Mastercard auch national umsetzen
„Das Urteil bestätigt unsere langjährige Forderung, die Interbankenentgelte als wettbewerbsbeschränkend einzustufen. Jetzt müssen Kartenorganisationen und Banken endlich neue und faire Geschäftsmodelle entwickeln“.
Interbankenentgelte sind Gebühren, die für den Händler bei jeder Kartenzahlung eines seiner Kunden fällig werden. Dabei muss die Bank des Händlers an die Bank des Karteninhabers für jede Transaktion eine Gebühr bezahlen. Die Händlerbank reicht diese Gebühr dann an den Handel weiter. Die Handelsunternehmen zahlen in Deutschland jährlich ca. 250 Millionen Euro an Interbankenentgelten. Der Europäische Gerichtshof hatte heute eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2007 zu den multilateralen Interbankenentgelten von Mastercard bestätigt und somit der Berufung des Kartenbetreibers nicht stattgegeben. Damit untersagt der EuGH Interbankenentgelte für grenzüberschreitende Transaktionen.
Der HDE sieht jetzt das Bundeskartellamt in der Pflicht, der EuGH-Entscheidung zu folgen und auch für innerdeutsche Transaktionen die Erhebung von Interbankenentgelten zu untersagen. Der HDE hatte 2005 gemeinsam mit anderen Verbänden dort bereits Beschwerde erhoben. „Geringere Gebühren machen die Annahme von Kredit- und Debitkarten günstiger für den Handel. In der Folge könnten dann auch mehr Händler ihren Kunden das Bezahlen mit Kreditkarte anbieten“, so Genth weiter. Die Europäische Kommission habe dazu bereits einen guten Vorschlag gemacht, nach dem die Interbankenentgelte gedeckelt werden sollten. Nun müsse die Verabschiedung dieses Verordnungsvorschlags durch die EU-Institutionen Priorität haben.
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