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Im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive werden in Österreich auch Lastenräder gefördert.
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E-Mobilitätsoffensive

Österreichischer Staat und Wirtschaftspartner fördern E-Bikes

E-Mobilität ist im Rahmen der Klima- und Energiestrategie der Österreichischen Bundesregierung „#mission2030“ eine wesentliche Umsetzungsmaßnahme im Leuchtturm 3: E-Mobilitätsoffensive. Deshalb haben Umwelt- und Verkehrsministerium in Zusammenarbeit mit Wirtschaftspartnern ein Aktionspaket zur Förderung der Elektromobilität mit erneuerbarer Energie geschnürt.

Das Förderpaket für E-Mobilität wird für die Jahre 2019 und 2020 neu aufgelegt. Es hat ein Gesamtvolumen von 93 Millionen Euro für beide Jahre, also 46,5 Millionen Euro pro Jahr. Die Kosten werden vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und Wirtschaftspartnern (Automobilimporteure, Zweiradimporteure, Sportfachhandel) gemeinschaftlich getragen.

Wer kann welche Förderung in Anspruch nehmen?

Neben E-Autos, E-Mopeds und E-Motorrädern werden auch Transporträder mit oder ohne elektronischem Antrieb sowie E-Bikes (nicht für Privatpersonen) subventioniert. Für Privatpersonen wird der Kauf eines Transportrads oder eines Elektro-Transportrades mit einem Ladegewicht über 80 Kilo mit 400 Euro pro Fahrzeug unterstützt. Der Anteil des österreichischen Sportfachhandels macht dabei 200 Euro aus. Diese Art der Förderung gilt auch für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine. Zusätzlich können diese auch für Elektrofahrräder eine Förderung von 200 Euro beantragen, von denen der Sportfachhandel wiederum die Hälfte beisteuert. Allerdings gibt es die Voraussetzung, dass gleich mehrere E-Bikes angeschafft werden. Im Factsheet des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) heißt es dazu: „Ansuchen zur Förderung von Elektro-Fahrrädern müssen eine Mindestanzahl von 10 E-Fahrrädern beinhalten.“ Und die Förderung ist noch an eine weitere Bedingung geknüpft: Der Ladestrom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern kommen. Generell gilt, dass die Förderhöhen Pauschalsätze sind, die mit maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt sind.

Wie kommt man zur Förderung?

Die Förderung erfolgt im Rahmen der bewährten Förderinstrumente der Umweltförderung im Inland, des klimaaktiv mobil Programms und des Klima- und Energiefonds. Als One Stop Shop Abwicklungsstelle für alle Förderungen fungiert die KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH). Online-Registrierung sowie Einreichung von Förderungsanträgen erfolgen über die Abwicklungsstelle KPC. Alle Voraussetzungen und Details sowie Registrierung und Einreichung findet man ab 1.3.2019 unter www.umweltfoerderung.at .

10. Januar 2019 von Nadine Elbert
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