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Komponententausch bei Pedelecs und E-Bikes:

Humpert gibt Unbedenklichkeitserklärung heraus

Der Tausch von Bauteilen an Fahrrädern gehört im Fahrradhandel zur Tagesordnung. Bei Pedelecs und E-Bikes mit einer Tretunterstützung mittels Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h ist dies aufgrund der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht so ohne weiteres möglich. Darauf weist jedenfalls Lenkerspezialist Humpert soeben hin. Wie Humpert mitteilt, dürfen beim Tausch nur Bauteile verwendet werden,

die in der jeweiligen Stückliste des Fahrzeugs aufgeführt sind. „Es sei denn, ein Bauteilhersteller gibt Bauteile für diesen Einsatz explizit durch ein entsprechendes Zertifikat, welches dem Fahrzeug mitzuführen ist, frei“, so Rolf Häcker, Leiter der Produktentwicklung bei Humpert und Mitglied im Normenausschuss.

Da in den meisten Stücklisten nur eine begrenzte Anzahl von Bauteilen vorzufinden ist, der Handel in der Regel die genauen Stücklisten nicht kennt und die richtige Sitzposition nicht immer erreicht wird, hat sich Humpert zur Aufgabe gemacht, entsprechende Lenker-Vorbau-Kombinationen zu prüfen und freizugeben. „Dabei haben wir sehr schnell festgestellt, dass sicherheitsrelevante Bauteile wie Lenkerbügel und Vorbauten entgegen bestehender Möglichkeiten aktueller Normvorgaben hierfür nur in Kombination freigegeben werden können“, so Häcker.

Humpert rät, beim Austausch unbedingt darauf zu achten, dass die verwendeten Baugruppen auch für das max. zulässige Gesamtgewicht laut Fahrzeugdaten ausgelegt sind. Hintergrund ist, dass Produkte, die die einfache City- und Trekking Norm DIN EN 14764 bis zu einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von 100 kg ohne Probleme erfüllen, bei einem höheren zulässigen Gesamtgewicht von 120 kg, 140 kg oder gar 160 kg und mehr aufgrund der deutlich höheren Belastungen unter Umständen versagen. Und dieses Gesamtgewicht ist bei Pedelecs, die für sich schon mal 25 bis 30 Kilogramm auf die Waage bringen, auch ohne Gepäck schnell erreicht.

Humpert hat im aktuellen Produktkatalog die jeweiligen Kombinationsmöglichkeiten aufgeführt. Hierfür gibt es entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung, die dann dem Fahrzeug mitzuführen ist.

6. September 2013 von Jürgen Wetzstein

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