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Fahrrad-Sachverständiger rät ab

Medienberichte behaupten: Fahrrad kann leicht zum Pedelec verwandelt werden

In den vergangenen Tagen häufen sich wieder Berichte in vielen Tageszeitungen und Online-Medien, die behaupten, dass ein herkömmliches Fahrrad „leicht“ und von „jedermann“ zu einem Pedelec verwandelt werden könne. Aussagen, die bei Fahrradsachverständigen zu Sorgenfalten führen. Auslöser für die Vielzahl an diesen Berichten ist eine

offensichtlich breit gestreute Pressemitteilung eines Herstellers von Nachrüstsätzen, die bei vielen Online-Redaktionen auf fruchtbaren Boden gefallen ist. Dort heißt es u.a., dass im Grunde kann jedes hochwertige Fahrrad zum Pedelec umgebaut werden könne – die einzige Voraussetzung sei gute Stabilität und eine qualitativ hochwertige Verarbeitung.

Fahrradsachverständiger André Gläser vom Prüfinstitut velotech.de aus Schweinfurt hält von solchen Eigenumbauten im Hobbykeller nicht viel und ermahnt auch Fahrradhändler zur Vorsicht bei Nachrüstarbeiten. Er begründet dies mit Sicherheitsaspekten, aber auch mit gesetzlichen Vorgaben.

„Niemand kann ohne weiteres vorhersehen, ob das Fahrrad oder dessen Komponenten, insbesondere die Rahmen-Gabel-Einheit, für eine Nachrüstung als Pedelec25 oder darüber hinaus aus Betriebsfestigkeitsgründen geeignet ist. Vorschädigungen sind oftmals nicht äußerlich zu erkennen. Ältere Fahrräder sind für den Einsatz als Pedelec25 nicht ausgelegt“, so Gläser und weiter: „Aus Gutachtertätigkeiten können wir aus der Praxis belegen, dass selbst Mountainbikes bzw. deren Komponenten, die jahrelang auf dem Arbeitsweg (kein sportlicher Einsatz) problemlos genutzt wurden, nach kurzer Zeit als nachgerüstetes Pedelec25 versagt haben und es zu Stürzen kam.“

Aber auch die Gesetzeslage bietet viele Fallstricke für denjenigen, der sein Fahrrad in Eigenregie zum Pedelec umbaut. Denn dadurch wird der Nachrüstende zum Hersteller des Gesamtprodukts, in diesem Falle ein Pedelec25. „Dies bedeutet, dass er auch für das Fahrrad und dessen Komponenten die Produkthaftung (10 Jahre) übernimmt. Weiter muss er die Konformität zu den anzuwendenden Richtlinien (z. B. EMV) für das komplette Produkt erklären und auf Nachfrage belegen können. Dies gilt auch beim Importieren von Systemen aus Nicht-EU Ländern und dies kann in der Regel der Händler nicht leisten“, so Gläser.

Angesichts der momentanen Unübersichtlichkeit des Markts mit vielen Neu- oder Quereinsteigern und Billiganbietern, die ihre Profit-Chance im Wachstumsmarkt Elektrofahrrad wittern, rät Gläser Fahrradhändler zur Wachsamkeit. „Sicher will kein Händler für verbaute Systeme, für die es keine Herstellerfirmen oder Importeure mehr gibt, die Haftung und den Service übernehmen“. Letztendlich müsse sich jeder Händler, der meist alleinhaftend seinen Fahrradladen betreibt sich fragen, ob er wirklich seine eigene Hand für jedes nachgerüstete Fahrrad und jedes eingesetzte elektrische System für viele Jahre in der Zukunft ohne weiteres ins Feuer halten will.

9. Oktober 2013 von Jürgen Wetzstein

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