2 Minuten Lesedauer

Beschluss in Goslar

Verkehrsgerichtstag empfiehlt Senkung der Promille-Grenze für Radfahrer

Der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat soeben beschlossen, die Einführung eines neuen Alkohol-Gefahrengrenzwertes von 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration für Radfahrer zu empfehlen. Diese Empfehlung ist zwar unverbindlich, doch werden sie vom Gesetzgeber beachtet und oft umgesetzt. Dazu sagt Burkard Stork, Bundesgeschäftsführer des ADFC:

„Wir begrüßen die Entscheidung des Verkehrsgerichtstags. Von einem neuen Alkohol-Gefahrengrenzwert für Radfahrer erhoffen wir uns einen Rückgang alkoholbedingter Fahrradunfälle.“

Der ADFC hatte dem Verkehrsgerichtstag eine ebensolche neue Alkohol-Gefahrengrenze vorgeschlagen.
Bislang gibt es nur einen Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit von Radfahrern: Wer den Wert von 1,6 Promille erreicht, begeht eine Straftat. Die Empfehlung sieht vor, einen Gefahrengrenzwert von 1,1 Promille für Radfahrer einzuführen. Ab diesem Wert nimmt die Zahl der alkoholbedingten Fahrradunfälle deutlich zu. Zwar machen alkoholbedingte Unfälle nur etwa 5 Prozent aller Fahrradunfälle aus, doch sind die Unfallfolgen oft schwerer.

Die Empfehlungen des 53. Verkehrsgerichtstags finden sich im Internet unter www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de/

2. Februar 2015 von Jürgen Wetzstein

Verknüpfte Firmen abonnieren

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V.
Nur für Abonnenten
News
Nur für Abonnenten
Kommentare
Nur für Abonnenten
Stellenmarkt
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login