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Auch Online-Händler in der Pflicht

Ausgeweitete Regelung zur Rücknahme von Elektroaltgeräten für Händler

Zum 24. Juli gelten die Vorgaben des Elektrogesetzes für alle Händler in Deutschland. Demnach müssen dann, alte Elektrogeräte der Kunden zurückgenommen und entsorgt werden. Betriebe mit weniger als 400 Quadratmetern Elektro-Verkaufsfläche sind von der Regelung ausgenommen. HDE-Geschäftsführer Kai Falk erklärt:

„Die Rücknahme der Geräte und vor allem die fachgerechte Lagerung und Entsorgung hätte kleinere Betriebe überfordert.“

Die Vorschriften gelten auch für den Online-Handel. Falk dazu: „Die Einbeziehung des Online-Handels sorgt für einen fairen Wettbewerb zwischen allen Vertriebskanälen des Handels.“ Bereits vor Inkrafttreten der Regelung stand Deutschland im internationalen Vergleich gut da. Neben den Wertstoffhöfen haben Elektrofachmärkte, Baumärkte und Lebensmitteleinzelhandel freiwillig dazu beigetragen, dass die Kunden ihre Geräte auch in der Vergangenheit fachgerecht entsorgen konnten.

Deutschland ist gemäß der WEEE-Richtlinie (Waste of electrical and electronical equipment) verpflichtet, die Sammel- und Verwertungsquoten von Elektroaltgeräten ab 2016 auf mindestens 45 Prozent und ab 2019 auf mindestens 65 Prozent der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Menge zu erhöhen.

Der HDE hat verschiedene Informationen zum Elektrogesetz in einem Leitfaden zusammen gefasst, der online unter www.einzelhandel.de/elektroG zu erreichen ist.

25. Juli 2016 von Jürgen Wetzstein

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