Vorreiter Berlin
Initiativen zur Förderung des Radverkehrs formieren sich
Velo-Initiative in der Schweiz. Die notwendige Menge von 100.000 Unterschriften wurde schon im vergangenen Jahr gesammelt. Die Initiative, deren Trägerschaft sich aus 26 Organisationen und Parteien zusammensetzt, will das Radfahren in der ganzen Schweiz stärken. Dazu soll der Artikel 88 der Bundesverfassung „zur Förderung des Wanderns und Zu-Fuss-Gehens“ durch „das Velofahren“ ergänzt werden. Das würde bedeuten, dass Kantone und Gemeinden eine einheitlich attraktive und sichere Infrastruktur für das Wandern bereitstellen sollen – wie es bisher schon in der Verfassung festgeschrieben ist –, sondern auch für das Radfahren.
Der Schweizer Bundesrat hat einen Gegenvorschlag zur Velo-Initiative erarbeitet, der sich ebenfalls der Fahrradförderung verschrieben hat, jedoch einige Forderungen des Initiativtextes abschwächt. So wären die Kommunen laut Vorschlag des Bundesrats nicht verpflichtet, das Fahrrad zu fördern, wie es die Velo-Initiative vorsieht. Es wird lediglich empfohlen. Der Bund hat laut Gegenvorschlag, der dem Parlament im September dieses Jahres vorgelegt werden soll, jedoch die Möglichkeit, Fördermaßnahmen der Kantone zu unterstützen.
Die Velo-Initiative selbst wirbt auf der neugestalteten Webseite www.velo-initiative.ch um Unterstützer, die sich dort unter dem Motto „We love Velo“ eintragen und ein Statement abgeben können.
Grüne erwägen Bürgerentscheid in München
Der Berliner Volksentscheid Fahrrad könnte Nachahmer im Süden der Republik finden: In München erwägen die Grünen, einen Bürgerentscheid auf den Weg zu bringen, um eine fahrradfreundlichere Infrastruktur durchzusetzen. Eine Veranstaltung kommende Woche, bei der auch Initiatoren des Berliner Volksentscheids anwesend sein werden, soll die Chancen für das Münchner Vorhaben ausloten. Ein eigenes Radgesetz wird München jedenfalls nicht bekommen, da die Stadt anders als das Land Berlin keine eigenen Gesetze erlassen kann. Laut „Süddeutscher Zeitung“ erhoffen sich die Grünen aber, dass ein erfolgreicher Bürgerentscheid für die Stadt eine bindende Wirkung haben wird – ähnlich wie die Abstimmung 2012, die sich gegen eine dritte Startbahn am Münchner Flughafen aussprach.
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