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Steuerfreier Ladestrom für Pedelecs am Arbeitsplatz ist möglich.
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ADFC informiert:

Aufladen von Pedelecs am Arbeitsplatz ist steuerfrei

Erlaubt es der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern, ihre Pedelecs kostenfrei am Arbeitsplatz zu laden, müssten diese Leistungen streng genommen vom Arbeitnehmer versteuert werden. Dem sei jedoch nicht so, wie der ADFC soeben mitteilt. Der ADFC verweist dabei auf ein

entsprechendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums, in dem klar gestellt würde, dass der vom Arbeitgeber gewährte Vorteil, nämlich den kostenlosen Ladestrom aus seinem Betrieb, nicht zum Arbeitslohn gerechnet werde und somit keine Lohnsteuer abzuführen sei.

Damit habe das Bundesfinanzministerium eine Schwachstelle im „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“ behoben, schreibt der ADFC auf seiner Website .

17. Januar 2018 von Jürgen Wetzstein

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