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Fordert Diensträder auch für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.
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AGFK Bayern hält dagegen:

Öffentlicher Dienst sperrt sich weiter gegen Diensträder

Dienstradleasing ist für viele Unternehmen und deren Arbeitnehmer eine attraktive Sache. Nur Mitarbeiter im öffentlichen Dienst schauen diesbezüglich immer noch in die Röhre – und das bleibt wohl in absehbarer Zukunft auch so: Die jüngsten Tarifabschlüsse bis 2020 berücksichtigen keine Dienstradklausel. Die Arbeitgeberverbände haben ihre Gründe. AGFK-Bayern-Vorsitzender und Landrat Matthias Dießl kristisiert diese in einer jüngsten Mitteilung vehement.

Die Diskussion um das Fahrradleasing im öffentlichen Dienst schwelt schon seit einigen Jahren. Das Vorgehen, einen Teil des Entgelts durch den Arbeitgeber in eine monatliche Leasingrate umwandeln zu lassen und so den Mitarbeitern für den Weg zur Arbeit eine attraktive neue Option anzubieten, ist Wunsch vieler Kommunen, die sich in der AGFK Bayern zusammengeschlossen haben. Über 75% aller Mitglieder sprechen sich dafür aus, heißt es von der AGFK Bayern. Allerdings wurde das Vorgehen bereits im Jahr 2015 vom bayerischen Staatsministerium für Finanzen untersagt. Die Begründung: Das aktuelle Besoldungsgesetz lässt die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung für Beamte nicht zu und müsste erst geändert werden. Auch eine Umsetzung für die Angestellten im öffentlichen Dienst ist bisher nicht möglich, da die Tarifverträge dies nicht vorsehen. Bei den aktuellen Tarifverhandlungen in Potsdam stellten sich auch die Gewerkschaften erneut gegen eine Erweiterung der Öffnungsklausel: Sie bemängeln, dass dadurch dem Staat Steuereinnahmen fehlen und den Sozialkassen Beiträge verloren gehen.

Was in der Privatwirtschaft längst Usus ist, scheint also in der öffentlichen Verwaltung weitaus kritischer betrachtet zu werden. Dass AGFK-Bayern-Vorsitzender Matthias Dießl das Thema trotz der breiten Opposition in Potsdam bei den Tarifverhandlungen eingebracht hat, liegt für ihn auf der Hand: „Fahrradleasing für den öffentlichen Dienst mit den dargelegten Gründen abzulehnen, ist zu einfach. Wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen mehr mit dem Rad unterwegs sind, hat das Vorbildcharakter und kann auch die Menschen in den Kommunen zum Radfahren motivieren. Es gibt viele Studien, die belegen, dass aktive Mitarbeiter weniger krank sind - und so die Sozialkassen eher ent- als belasten. Gleiches gilt für die vermeintlichen sinkenden Steuereinnahmen: Steigt der Radverkehrsanteil, sinken die Kosten für Bau und Instandsetzung von Kfz-Infrastruktur.“

AGFK kämpft weiter

Der Gegenwind in Potsdam kam für die AGFK Bayern offenbar nicht unerwartet – man will auch Vorteile daraus ziehen. „Das Thema Fahrradleasing im öffentlichen Dienst hat bisher überhaupt noch keine Rolle gespielt und wurde immer wieder mit den einfach zu widerlegenden Standard-Argumenten klein gehalten. Die Diskussion wird jetzt aber substanzieller“, stellt Dießl fest.

Matthias Dießl - gleichzeitig Vorsitzender der AGFK Bayern und zweiter Vorsitzender des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern e.V. - wird das Thema weiter aufs Tableau bringen. Gerade diese Doppelfunktion verschafft ihm Gehör: „Ich kenne beide Seiten und beide Argumentationslinien genau – gerade deshalb bin ich davon überzeugt, dass es hier Zeit für Änderungen wird.“

22. Mai 2018 von Jürgen Wetzstein
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