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Aktion für mehr Sicherheit

Fahrradhändler gewährt Rabatt für Bußgeld-Opfer

Über eine besondere „Knöllchen-Aktion“ berichteten vor kurzem die Westfälischen Nachrichten: In Münster können Radfahrer, denen bei Polizeikontrollen ein Verwarnungsgeld aufgebrummt wird, z.B. aufgrund einer defekten Lichtanlage, ihr Knöllchen bei Fahrradhändler

Hürter quasi wieder einlösen. Und das geht so: Kauft der „Verkehrssünder“ ein sicherheitsrelevantes Fahrradzubehör oder lässt er sein Rad reparieren, so wird das Verwarnungsgeld als Nachlass gewährt. Gegenüber den Westfälischen Nachrichten sagt Geschäftsinhaber Peter Hürter, dass vor allem das Gemeinwohl bei dieser Aktion an erster Stelle stünde. Man wolle erreichen, dass sich der Kunde nicht über das Bußgeld ärgere, sondern den Mangel schnellstmöglich behebe.

Hürter hatte die Aktion, die in diesem Jahr bis zum Jahresende dauert, bereits im vergangenen Jahr durchgeführt und dabei festgestellt, dass es bei 80 % der Fälle an der Beleuchtung haperte. Die Polizei hat übrigens gegen Hürters Aktion nicht einzuwenden, heißt es im Zeitungsbericht.

Der komplette Bericht in den Westfälischen Nachrichten ist online lesbar unter www.westfaelische-nachrichten.de/lokales

20. November 2008 von Jürgen Wetzstein
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