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Gehören ausrangierte E-Scooter in den Elektroschrott?
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Regeln zur Rücknahme

E‐Scooter zählen nach wie vor als Elektrogeräte

Eine Viertelmillion E‐Scooter rollt bereits durch Deutschland, so jedenfalls die Schätzung des Bundesverbandes Elektrokleinstfahrzeuge. Bislang durften die zweirädrigen Elektrostehroller jedoch nur auf Privatgrundstücken genutzt werden. Seit dem Wochenende sind sie in der Bundesrepublik nun auch für den Straßenverkehr zugelassen (velobiz.de berichtete) . Dabei fallen die E‐Scooter weiterhin in den Anwendungsbereich des Elektro‐ und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), wie die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (ear) soeben informiert. Was das bedeutet, insbesondere für die Rücknahme von E-Scootern.

Zweirädrige Elektroroller, die keinen Sitz haben, sind vom ElektroG erfasst. Mit einem Geschwindigkeitsbereich von 6 bis 20 km/h fallen sie außerdem in die Elektrokleinstfahrzeugverordnung (eKFV). E‐Scooter ohne Sitzplatz benötigen zwar keine (EU‐)Typgenehmigung gemäß ElektroG, jedoch eine Betriebserlaubnis gemäß eKFV. Die Genehmigungspflicht in der eKFV – sprich die allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Einzelbetriebserlaubnis – ist keine Typgenehmigung im Sinne des ElektroG. Hersteller müssen ihre Elektroroller, also E‐Scooter ohne Sitz, in der Regel als Großgeräte in der Kategorie 4 des ElektroG bei der Stiftung Elektro‐Altgeräte Register (Stiftung ear) registrieren.

Entsorgung und Rücknahmeregeln

Hat ein E‐Scooter ohne Sitz ausgedient, können Verbraucher ihn weiterhin kostenfrei bei den lokalen Wertstoff‐ und Recyclinghöfen abgeben. Die nächstgelegene Sammel‐ und Rücknahmestelle findet sich im Verzeichnis auf der Website der Stiftung ear‐Homepage . Auch Händler müssen unter bestimmten Voraussetzungen den E-Scooter beim Kauf eines neuen zurücknehmen. Laut § 17 Absatz 1, 2 und 4 ElektroG sind Händler, die auf über 400 qm Elektrogeräte (wozu auch E-Scooter und E-Bikes zählen) anbieten, oder Online-Händler mit einer Lager- und Versandfläche von mindestens 400 qm in Deutschland verpflichtet, ausgediente Elektrogeräte zurückzunehmen. Dies ist unabhängig von der Gesamtausstellungsfläche des Geschäfts.

Lässt sich der Akku vom E‐Scooter trennen, so empfiehlt die Stiftung ear den Endverbrauchern, das vorher zu tun und den Akku einer separaten Alt‐Batteriesammlung für Industriebatterien zuzuführen. Aber auch Vertreiber von Industriebatterien müssen ausgediente Akku eines E‐Scooters kostenfrei zurücknehmen – beispielsweise E‐Scooter‐Händler, wenn sie entsprechende Ersatzakkus anbieten. Auch bestimmte kommunale Sammelstellen (qualifizierte Sammelstellen) nehmen Industriebatterien kostenfrei entgegen. Vor der Rückgabe der E‐Scooter‐Batterie sollten Verbraucher sich beim Wertstoffhof oder Händler informieren, ob dort die Industriebatterie kostenfrei abgegeben werden kann.

19. Juni 2019 von Nadine Elbert
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