EU Kommission soll handeln
Deutsche Behörden machen sich für PAK-Verbot stark
Öko-Test hat sich eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern von Umweltbundesamt (UBA), des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gebildet, die in einem so genannten Beschränkungsdossier Fakten zusammenträgt, warum die teilweise krebserzeugenden Stoffe so schnell wie möglich verboten werden sollten.
In dem Dossier, deren Auftraggeber Bundesverbraucherschutz- und Bundesumweltministerium sind, wird unter anderem auf verschiedene Testergebnisse von Öko-Test Bezug genommen.
Acht Kandidaten aus der Gruppe der PAK sollen nun ganz allgemein in Verbraucherprodukten verboten werden. Das heißt: Es dürfen nicht mehr als jeweils 0,2 Milligramm der genannten PAK pro Kilogramm etwa in Schuhen, Sportartikeln und Wasserspielzeug nachgewiesen werden. Das Verbot soll ausdrücklich für Verbraucherprodukte gelten und auf einer Regelung im Chemikaliengesetz, die erst im Sommer 2009 in Kraft getreten ist, fußen.
Nach Absatz 2 Artikel 68 der so genannten Reach-Verordnung dürfen Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1 und 2 eingestuft sind, in Verbraucherprodukten über Grenzwerte oder über ein generelles Verbot reglementiert werden. Allerdings ist nur die EU-Kommission berechtigt, ein solches Beschränkungsverfahren in Gang zu bringen. Der besagte Artikel ermöglicht es sogar, das Verbotsverfahren innerhalb von wenigen Monaten durchzuziehen. Dagegen dauern normale Beschränkungsverfahren in der Regel mehrere Jahre.
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