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Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes

Verkauf schadhafter Produkte: Kostenbegrenzung für Folgekosten gefordert

(Pressemitteilung HDE) Bei der Umsetzung einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den Folgekosten des Verkaufs schadhafter Produkte fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) eine Kostenobergrenze. Nach der EuGH-Entscheidung soll der Einzelhandel beim Verkauf mangelhafter Produkte künftig

Ein- und Ausbau der schadhaften Ware bezahlen. „Das Bundesjustizministerium muss hier dringend eine Kostenobergrenze einführen. Ansonsten sind die Risiken für viele Händler wie zum Beispiel Baumärkte so gut wie nicht kalkulierbar“, so HDE-Experte Heribert Jöris. Der HDE setzt sich für eine Kostengrenze bei maximal 50 Prozent des Verkaufspreises ein.

Gar keine oder eine höher angesetzte Grenze gefährdeten womöglich in der Praxis die Existenz mancher Händler: Verkaufe beispielsweise ein Sanitärhändler schadhafte Fliesen, müsste er unabhängig von den entstehenden Kosten deren Ausbau und den Einbau neuer Fliesen beim Kunden bezahlen. Jöris: „Das finanzielle Risiko ist in diesen Fällen unkalkulierbar. Und die vom Ministerium angestrebte Grenze bei 150 Prozent des Verkaufspreises ist einfach zu hoch."

13. April 2012 von Jürgen Wetzstein

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