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Unlauterer Wettbewerb

TRELOCK erwirkt einstweilige Verfügung gegen Fahrradschlossimporteur

Weil ein Faltschloss nicht wie in der Werbung angepriesen „extrem sicher“ war, gab es eine einstwillige Verfügung gegen den Fahrradschloss-Importeur

ML Solution GmbH. Diese einstweilige Verfügung hat ein Unternehmen der Trelock Group am Landgericht Stuttgart erwirkt.

Hintergrund: Der Importeur bot das Faltschloss SECURITYplus Model FS 90 mit dem oben genannten Werbehinweis an, den das Schloss bei einem unabhängigen Prüfinstitut unter Anwendung der einschlägigen DIN-Vorschriften nicht rechtfertigen konnte.

„Insbesondere konnten die einzelnen
Schlossglieder innerhalb kürzester Zeit aus dem Schlossgehäuse mühelos herausgebrochen werden“, heißt es dazu von Trelock.

Trelock ging daher rechtlich gegen die ML Solution GmbH wegen unlauteren Wettbewerbs vor. Mit Erfolg: Die Firma ML Solution GmbH darf aufgrund der einstweiligen Verfügung ab sofort keine Produkte mit der Bezeichnung SECURITYplus® Model FS 90 und dem Werbehinweis „extrem sicher“ in der Bundesrepublik Deutschland anbieten, bewerben oder vertreiben.
„ML Solution GmbH hat die einstweilige Verfügung inzwischen als endgültige Regelung anerkannt. Ferner hat ML Solution inzwischen wegen einer Verletzung eines TRELOCK Gebrauchsmusters bei dem Model FS 90 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben“, erklärt Trelock.

13. Juni 2012 von Jürgen Wetzstein

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