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Neues Gesetz soll schon im Frühjahr kommen

E-Bike mit Schiebehilfe: Bundesregierung plant Rechtsänderung

In seinem Verkehrsblatt hat das Bundesverkehrsministerium soeben nochmal klargestellt, dass ein E-Bike mit maximal 250 Watt Leistung und einer Tretkraftunterstützung bis 25 km/h verkehrsrechtlich den Fahrrädern gleichgestellt ist. Zudem kündigte das Ministerium eine Rechtsänderung an, die voraussichtlich ab kommenden Februar/März in Kraft treten wird und E-Bikes mit Schiebehilfe betrifft.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen nämlich künftig auch E-Bikes mit einer Anfahr- und Schiebehilfe bis 6 km/h in den Genuss der Gleichstellung mit dem Fahrrad kommen. Dadurch bestünde für diese Modelle dann keine Versicherungs- und Helmpflicht mehr.

Der Entwurf zur entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes werde derzeit vorbereitet, heißt es aus Berlin, und soll im Frühjahr verabschiedet werden. Beim Zweirad-Industrie-Verband freut man sich unterdessen, dass in dieser bisherigen Grauzone dann „endlich Rechtssicherheit besteht“.

Und noch in einem weiteren Punkt hat das Bundesministerium in seiner Mitteilung für etwas mehr Klarheit gesorgt: Demnach sei bei schnellen Pedelecs als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit im Sinne des § 21 a StVO die Geschwindigkeit anzusehen ist, bei deren Erreichen die Unterstützung des elektromotorischen Hilfsantrieb unterbrochen wird. Lange Rede, kurzer und nicht ganz eindeutiger Sinn: Wer ein schnelles Pedelec fährt, muss laut Gesetzgeber einen „geeigneten“ Helm tragen.

6. Dezember 2012 von Markus Fritsch

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