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Künftig auch mit Zufriedenheits-Garantie ausgestattet
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Zufriedenheits-Garantie

Zubehörmarke Bontrager räumt 30 Tage Rückgaberecht ein

Auf dem deutschsprachigen Fahrradmarkt dürfte dieses Kundenversprechen wohl einmalig sein: Bekleidungs- und Komponentenmarke Bontrager bietet seinen Kunden ein 30 tägiges Rückgaberecht – und zwar für alle Artikel bei denen

Ergonomie und Funktion eine große Rolle spielen. Die Zufriedenheits-Garantie kommt demnach in den Kategorien Funktionsbekleidung, Schuhe, Helme, Sättel und Reifen zur Geltung. Bei Nichtgefallen kann der Kunde die ausprobierten Artikel völlig unverbindlich innerhalb von 30 Tagen gegen Vorlage des Kaufbelegs beim Händler zurückgegeben bzw. austauschen.

Der Händler muss, wenn der Kunde vom Rückgaberecht Gebrauch macht, nicht fürchten, dass er auf der Ware sitzen bleibt. Auf Anfrage von velobiz.de bei Bontrager heißt es, dass der Händler bei einem Warenwert unter 100 EUR die Ware bei der Garantieabteilung abschreibt und die Produkte bei ihm verbleiben. Bei einem Warenwert über 100 EUR geht das betroffen Produkt zurück zu Bontrager. Auf alle Fälle sollten die Gründe für den Umtausch bzw. die Rückgabe im Garantieformular festgehalten werden. Von diesem Feedback soll insbesondere das Produktmanagement profitieren.

Mit dieser Aktion will das Unternehmen die Reputation der Marke stärken und dem Bontrager-Händler ein schlagkräftiges Verkaufsargument an die Hand geben.

21. März 2013 von Jürgen Wetzstein

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