"Tückischer Weg" für Händler und Endverbraucher
Sachverständiger mahnt zur Vorsicht beim Einbau von Nachrüst-Kits
„Die Vielzahl von Angeboten von Herstellern solcher Sets und einbauenden Händlern macht es auch dem nicht so technikversierten Interessenten nochmals einfacher, diesen Weg zu betreten.
Dieser Weg ist jedoch mitunter tückisch. Einerseits die Betriebssicherheit, andererseits die geltende Rechtssprechung sollten dem Nachrüstenden bekannt und bewusst sein.
Die sicherheitsrelevanten Bauteile von Fahrrädern, allen voran Rahmen, Gabel, Lenker und Bremsen sind für die zusätzlichen Belastungen durch einen nachgerüsteten Elektroantrieb nicht ausgelegt. Zudem sind die Vorschädigungen an Fahrrädern oder die Eignung bestimmter Bauteile oftmals nicht augenscheinlich zu erkennen.
Klarer ist die Rechtsprechung für Nachrüstende. Die Einhaltung geltender Gesetze und Richtlinien ist notwendig, um das nun neue Produkt überhaupt in Verkehr zu bringen. Ist es im Verkehr übernimmt der nachrüstende Händler, der zum Hersteller des Gesamtproduktes wird, die Produkthaftung auch für die Bauteile des Fahrrades und die Pflicht zur Marktüberwachung.
Die Missachtung einer von beiden Punkten alleine kann nicht nur für den nachrüstenden Händler sehr unangenehme Folgen haben.“
Für Brust steht fest: „Nicht nur deshalb muss von einer Nachrüstung generell abgeraten werden. Man sollte sich eher für ein fertiges Pedelec entscheiden.“
In zwei Übersichten (siehe Grafiken in der Bildergallerie) gibt Brust vor, was ein Nachrüstender zu beachten habe und erteilt Hilfestellung für den Kauf eines guten Pedelecs.
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