Versicherungskennzeichen wechseln:
Ab 1. März gilt die grüne Schrift
besitzt ab diesem Datum keinen Versicherungsschutz mehr und darf somit nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist zugleich strafbar.
Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und S-Pedelecs für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen reichen. Die Farbe des erforderlichen Kleinkraftrad-Kennzeichens wechselt jährlich zwischen Blau, Grün und Schwarz - Stichtag ist jeweils der 1. März. Um Manipulationen zu vermeiden, ist auf den Schildern das Gültigkeitsjahr aufgedruckt.
Die Versicherungskennzeichen sind bei den jeweiligen Versicherungsunternehmen erhältlich. Jährlich wird gewöhnlich ein Betrag ab etwa 35 EUR fällig.
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