4,8 Millionen betroffen
Auch für Österreichs Radfahrer gelten neue Regeln
das Telefonieren auf dem Fahrrad. Das ist künftig verboten und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 50 EUR bestraft, das ist doppelt so viel wie in Deutschland für das gleiche Vergehen fällig wird. Weiterhin erlaubt ist auch auf dem Fahrrad hingegen das Telefonieren mit einer Freisprechanlage, wie sie beispielsweise das amerikanische Unternehmen Cardo Systems anbietet.
Ebenfalls neu ist, dass Gemeinden und Städte die Radwegbenützungspflicht für einzelne Radwege aufheben können. Diese Maßnahme wird vom Verkehrsclub VCÖ begrüßt, da es in Österreich zahlreiche Radwege gebe, die zu schmal und deshalb gefährlich sind. „Wenn es erlaubt ist, auf der normalen Fahrbahn zu fahren, dann fahren einige geübte Radfahrer auf der Straße. Damit haben jene, die seltener Radfahren auf den Radwegen mehr Platz und sie sind sicherer unterwegs“, betont VCÖ-Experte Gansterer. Der VCÖ weist darauf hin, dass es in zahlreichen europäischen Staaten, wie etwa Niederlande oder Dänemark, überhaupt keine Radwegbenützungspflicht gibt.
Zudem können nun Gemeinden und Städte „Fahrradstraßen“ einführen. Damit wird es Pendlerinnen und Pendlern aus dem stadtnahen Umland erleichtert, mit dem Rad kostengünstig und gesund zur Arbeit zu kommen. Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten, erklärt der VCÖ. Autos dürfen zufahren, Radfahrende dürfen nicht behindert werden. Als Höchstgeschwindigkeit gelten 30 km/h.
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