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Neue Ausbildungsverordnung

Aus dem Zweiradmechaniker wird der Zweiradmechatroniker

Die Elektronik hält in vielfältigen Formen Einzug in die tägliche Arbeit im Fahrradgeschäft. Durch neue Antriebskonzepte und Werkstoffe verändern sich auch die Kompetenzanforderungen. Um dies auch nach außen hin sichtbar zu machen, wird die Bezeichnung des Ausbildungsberufes künftig „Zweiradmechatroniker“ bzw. „Zweiradmechatronikerin“ lauten. Eine entsprechende Verordnung tritt ab

dem 1. August 2014 in Kraft. In einem Fachbeirat zum Neuordnungsverfahren beim Bundesinstitut für Berufsbildung arbeiteten Vertreter aus dem Handwerk, dem Bundeswirtschaftsministerium, der IG Metall und dem DGB mit. Soeben wurde die Verordnung auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Weitere Informationen für die Zweirad-Handwerksbetriebe hierzu gibt der zuständige Bundesinnungsverband auf der Website www.zweiradberufe.de .
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27. Juni 2014 von Jürgen Wetzstein
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