EU-Richtlinie soll umgesetzt werden
Batterien: Änderungen für den Handel im Anmarsch
würden zu etwa 92 Prozent weiter verwertet. Dies sehe auch die europäische Batterie-Richtlinie von September 2006 vor, die die Einführung von EU-weiten Sammel- und Verwertungsquoten von Batterien und Akkumulatoren vorschreibt. Sie solle bis September 2008 in nationales Recht umgesetzt werden.
„Dann ist auch der Verkauf von cadmiumhaltigen Batterien (mehr als 0,0002 Gewichtsprozent) und Akkus (NiCd-Akkus) verboten“, warnte Ziegler. Das Bundesumweltministerium habe bislang aber nur einen Arbeitsentwurf für die Umsetzung der EU-Richtlinie vorgelegt. Erst Ende April werde ein Referentenentwurf erwartet. Aber, so Ziegler: „Ohne die Einführung einer Abverkaufsfrist kann von den Handelsunternehmen kaum erwartet werden, dass sie die Batterieverordnung von heute auf morgen einhalten und cadmiumhaltige Batterien über Nacht aus den Regalen räumen.“ Ausnahmen solle es laut Arbeitsentwurf für schnurlose Elektrowerkzeuge geben: Diese dürften weiterhin cadmiumhaltige Batterien enthalten. Zu den Neuerungen der Batterieverordnung werde auch die Einführung von Registrierungspflichten der Hersteller zählen. Für den Einzelhandel bedeute dies, dass er nur Batterien, die registriert sind, verkaufen dürfe.
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