Europäischen Zahlungsdiensterichtlinie
Bewährtes Lastschriftverfahren soll beibehalten werden
breite Zustimmung bei den bedeutendsten deutschen Wirtschafts- und Sozialverbänden, Unternehmen und Spendenorganisationen. Bereits im Mai dieses Jahres hatten sie mit einem gemeinsamen Positionspapier an die EU-Kommission, die Bundesregierung und an die europäische Kreditwirtschaft appelliert, das deutsche Lastschriftverfahren beizubehalten. Denn die Ablösung eines verbraucherfreundlichen und effizienten Lastschriftverfahrens durch neue europäische Standards ist in der europäischen Zahlungsverkehrsrichtlinie nicht zwingend vorgesehen.
Mit den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwürfen kann die europäische Zahlungsdiensterichtlinie konsequent und ohne Abstriche in Deutschland umgesetzt werden. Das bislang erfolgreich praktizierte und bereits EU-rechtskonforme deutsche Lastschriftverfahren kann damit jetzt auch auf nationaler Ebene gesetzlich verankert werden. Verbraucher hätten so weiterhin die Möglichkeit, neben ausdrücklich gewährten Autorisierungen zum Einzug auch stillschweigende Autorisierungen sowohl vor als auch nach der Ausführung eines Zahlungsvorganges vorzunehmen.
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