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SEPA-Begleitgesetz verabschiedet

Bezahlen mit Karte und Unterschrift bleibt erhalten

Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat das sogenannte SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. „Damit ist der Weg frei für die Weiternutzung des elektronischen Lastschriftverfahrens ELV, also dem Bezahlen mit Karte und Unterschrift“, so Ulrich Binnebößel, Zahlungsexperte des Handelsverbands Deutschland (HDE). Nach Unterzeichnung durch den Präsidenten und der Veröffentlichung steht endgültig fest, dass das im Handel

und bei Kunden beliebte Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift zunächst bis Februar 2016 unverändert weitergenutzt werden kann. „Und auch über diesen Zeitraum hinaus sieht es gut aus“, so Binnebößel weiter.

Erst im vergangenen Jahr folgte der europäische Bankenverband EPC einem Änderungsantrag des HDE sowie weiterer Verbände und passte die Regularien entsprechend an. „Damit ist die Bankkarte auch geeignet zur Ausstellung eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats, das der Kunde vor Ort unterschreiben kann. Der Handel und seine Dienstleister sind so in der Lage, die Abwicklung nach dem europäischen SEPA-Regelwerk durchzuführen, das unter anderem den XML-Standard statt dem bisherigen DTA-Verfahren vorsieht.“

Binnebößel machte allerdings auch deutlich, dass ELV nur dann möglich sei, wenn die Auslesbarkeit der Kontoverbindungen auf der EC-Karte gewährleistet bleibe und nicht verschlüsselt werde. Dabei sei es unerheblich, ob dies über den Magnetstreifen oder den Chip erfolgt. Für beide Varianten gebe es Lösungen. „Es liegt nun an den Banken, die von der Politik im Begleitgesetz geforderte aktive Mitarbeit umzusetzen, und sich auf die freie Auslesbarkeit der EC-Karte zu verständigen.“

8. März 2013 von Pressemitteilung

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