SEPA-Begleitgesetz verabschiedet
Bezahlen mit Karte und Unterschrift bleibt erhalten
und bei Kunden beliebte Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift zunächst bis Februar 2016 unverändert weitergenutzt werden kann. „Und auch über diesen Zeitraum hinaus sieht es gut aus“, so Binnebößel weiter.
Erst im vergangenen Jahr folgte der europäische Bankenverband EPC einem Änderungsantrag des HDE sowie weiterer Verbände und passte die Regularien entsprechend an. „Damit ist die Bankkarte auch geeignet zur Ausstellung eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats, das der Kunde vor Ort unterschreiben kann. Der Handel und seine Dienstleister sind so in der Lage, die Abwicklung nach dem europäischen SEPA-Regelwerk durchzuführen, das unter anderem den XML-Standard statt dem bisherigen DTA-Verfahren vorsieht.“
Binnebößel machte allerdings auch deutlich, dass ELV nur dann möglich sei, wenn die Auslesbarkeit der Kontoverbindungen auf der EC-Karte gewährleistet bleibe und nicht verschlüsselt werde. Dabei sei es unerheblich, ob dies über den Magnetstreifen oder den Chip erfolgt. Für beide Varianten gebe es Lösungen. „Es liegt nun an den Banken, die von der Politik im Begleitgesetz geforderte aktive Mitarbeit umzusetzen, und sich auf die freie Auslesbarkeit der EC-Karte zu verständigen.“
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