Integration von ABS-Systemen:
Bosch gibt Wettbewerbshütern nach
Vor gut einem Jahr hatte die italienische Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) auf Antrag von Blubrake ein Verfahren gegen Bosch eBike Systems wegen Verdachts auf Wettbewerbsverzerrung eröffnet. Konkret lautete der Vorwurf, dass Bosch die elektrische und digitale Interoperabilität zwischen seinen Antriebssystemen und dem von Blubrake S.p.A. hergestellten ABS für E-Bikes ohne triftige Gründe vereitelt habe. Im Klartext: Die Kompatibilität von Bosch-Hilfsantrieben mit Technik von Dritten sei bewusst vereitelt worden. Schon damals versicherte der Marktführer für E-Bike-Hilfsantriebe, vollumfänglich mit den Behörden zu kooperieren. Als Frist für den Abschluss der Ermittlungen wurde der 31. Dezember 2024 genannt.
Offensichtlich sind die Behörden nun in dem Fall aber schneller voran gekommen, denn heute meldet Blubrake per Medienmitteilung einen Erfolg in der Sache. Demnach akzeptierte die Behörde AGCM bereits per 5. August einen Vorschlag von Bosch eBike Systems. Dieser soll sicher stellen, dass E-Bike-Produzenten die Hilfsantriebe von Bosch künftig offiziell mit dem ABS-System von Blubrake (oder anderen Anbietern) kombinieren dürfen. Ab Oktober werden ein Y-Kabel zur Verbindung von Hilfsantrieb und ABS-System sowie eine Beta-Version der Software verfügbar, damit das ABS-Icon auch auf dem Display von Bosch erscheint. Die definitive Version der Software soll Produzenten ab Oktober 2025 zur Verfügung stehen.
Als CEO von Blubrake sieht Fabio Todeschini ein grosses Potenzial für die ABS-Technologie im E-Bike-Markt und betont die Wichtigkeit eines offenen, kompetitiven Markts, auf dem Hersteller sich modular mit Komponenten eindecken können, ohne an ein geschlossenes Ökosystem gebunden zu sein.
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