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Dienst-Radler haben bei der steuerlichen Förderung das Nachsehen
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Diensträder bleiben außen vor:

Bund beschließt steuerliche Begünstigung von E-Autos als Dienstwagen

Da haben die Lobbyisten der Autoindustrie wohl wieder ganze Arbeit geleistet: Der Bundestag hat gestern auf ihrer Kabinettsitzung beschlossen, die monatliche Besteuerung von Dienstwagen von 1 % des Listenpreises durch den Arbeitnehmer bei Elektro- und Hybridfahrzeugen auf 0,5 % herabzusetzen. Und wie sieht es mit einer Förderung von Diensträder bzw. Dienst-E-Bikes? Diese sei nicht notwendig, wie Regierungskreise in

einem jüngsten Artikel der „Zeit“ zitiert werden. Die Begründung: Die Nachfrage nach Fahrrädern und E-Bikes sei bereits hoch genug und müsse nicht angeschoben werden. Hintergrund: Im Bundestag hatten die Grünen und insbesondere Cem Özdemir, Vorsitzender des Verkehrsausschusses, eine Ausweitung der Förderung auf Diensträder und Dienst E-Bikes gefordert mit der Begründung, dass rund die Hälfte aller Arbeitswege unter zehn Kilometer lägen. Doch die Forderungen blieben ungehört.

ZIV meldet sich zu Wort

Soeben hat sich auch der Zweirad-Industrie-Verband zur Entscheidung der Bundesregierung, die noch die Zustimmung der Länder benötigt, geäußert. Der ZIV spricht sich für eine Ausdehnung der Förderung explizit auf Elektrofahrräder aus: „Es ist nicht nachzuvollziehen, dass E-Bikes, als Vorreiter einer neuen, klimafreundlichen Mobilität, von der Neuregelung nicht profitieren.“ Und weiter: „Die Umweltbilanz von Fahrrädern- und E-Bikes ist weitaus besser, als die von Elektroautos. Geht es der Bundesregierung also um Klimaschutz und Luftreinhaltung, so sendet sie mit der Neuregelung falsche Signale in Richtung der Arbeitgeber. Das Dienstrad ist eine kostengünstigere und klimafreundlichere Alternative zum Dienstwagen und hilft dabei, das Verkehrsaufkommen durch Pkw auf den Straßen zu entlasten.“

2. August 2018 von Jürgen Wetzstein

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