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Neue Vertriebsvereinbarung:

Deuter zieht die Zügel stramm

Deuter legte seinen Handelspartnern soeben eine neue Vertriebsvereinbarung vor, wie das Branchenmedium Sport+Mode meldet. Demnach werden künftig nur noch Handelspartner beliefert, die einen gewissen Mindestumsatz mit Deuter erzielen und dem Rucksack-Spezialisten ein Mitspracherecht bei der Warenpräsentation und Sortimentsgestaltung einräumen. Auch der Verkauf via Internet wird streng reglementiert.

„Aufgrund der wachsenden Beliebtheit von Deuter gab es stationär immer wieder Produktplatzierungen, die nicht der Stellung der Marke, nämlich im Premiumbereich, entsprachen“, sagt Deuter-Geschäftsführer Bernd Kullmann laut Sport+Mode zu den Gründen für den neuen Händlervertrag. Aber auch die stark zunehmenden Online-Aktivitäten der Handelspartner haben bei Deuter offenbar Handlungsbedarf entstehen lassen.

Konkret heißt das künftig: „Grundsätzlich ausgeschlossen werden reine Onlineplattformen, vor allem die Verkäufe über Drittplattformen, letztere sind nicht unsere Geschäftspartner, sondern werden von diesen sozusagen aus zweiter Hand bestückt. Darüber hinaus sehen wir wie bei reinen Onlineplattformen die Beratungskompetenz sowie die Möglichkeit für Konsumenten bei Wunsch und Bedarf die Ware anzuprobieren, als nicht gegeben an“, so Kullmann.

Ganz ausschließen will Deuter den Online-Handel mit seinen Produkten somit aber auch nicht: Wer als Händler künftig die Marke Deuter online anbieten will, müsse über ein stationäres Geschäft verfügen, das den Anforderungen der neuen Vertriebsvereinbarung entspricht. Nicht erlaubt ist jedoch auch diesen Händlern der Verkauf über fremde Plattformen, beispielsweise eBay oder Amazon.

In der Vertriebsvereinbarung heißt es darüber hinaus, dass der jeweilige Händler ein repräsentatives Deuter-Sortiment führen müsse, das zusammen mit dem Deuter-Vertrieb erarbeitet werde. Zudem müssen Outdoor-Händler mindestens 1000 EUR Umsatz mit Deuter-Produkten im Jahr machen; für Fahrradhändler liege die Grenze bei 500 EUR.

Auch bei der Präsentation will Deuter künftig mitreden. Die markengerechte Darstellung im Laden schließe „Elemente wie eine entsprechende Schaufensterwerbung, die Nichtverwendung von Wühltischen, eine Übersichtlichkeit und Strukturiertheit sowie generell eine der Qualität der Deuter-Markenprodukte entsprechende Darbietung mit ein“, heißt es von Deuter. Darüber hinaus müssen Handelspartner dem Rucksack-Lieferanten künftig ein Mitspracherecht bei der Warenpräsentation einräumen.

Laut Sport+Mode rechne Deuter mit Umsatzeinbußen in siebenstelliger Höhe durch die Einführung des neuen Vertrags.

2. November 2012 von Markus Fritsch

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