Kläger gewinnt
Düsseldorf muss Tour-de-France-Verträge offenlegen
Der Journalist machte geltend, dass er ein Auskunftsrecht nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein Westfalen (IFG NRW) habe. Die Stadt Düsseldorf hingegen beharrte auf ihrem Geheimhaltungsinteresse, weswegen die Auseinandersetzung vor Gericht landete. Die Finanzierung des Tour-de-France-Starts im Jahr 2017 wurde bereits seinerzeit kontrovers diskutiert.
Das Gericht entschied nun, dass eben dieses öffentliche Interesse an der Finanzierung eine Offenlegung der Verträge rechtfertigt. Vor allem aber gelte das IFG, das nicht durch eine Vertraulichkeitserklärung beschränkt wäre, auf die sich die Stadt beruft. Düsseldorf habe zudem nicht ausreichend erklären können, wie eine Herausgabe des Vertrags Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenlege.
Gegen das Urteil kann die Stadt noch in Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein Westfalen gehen.
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