Krankenkasse kontra Patientin
E-Bike auf Krankenschein: Sozialgericht Oldenburg fällt ein Urteil
Die gesetzliche Krankenkasse weigerte sich freilich, die Anschaffungskosten für das E-Bike zu übernehmen. Die Patientin, die an Gonarthrose (Kniegelenksarthrose) leidet und mit dem normalen Fahrrad nicht mehr weiter als zwei Kilometer fahren kann, zog vor das Sozialgericht, das jetzt jedoch der Krankenkasse Recht gab. Begründung: E-Bikes würden nicht für kranke und behinderte Menschen hergestellt und seien inzwischen längst weit verbreitet.
Die komplette Urteilsbegründung (AZ S 61 KR 204/11) des Sozialgerichts Oldenburg ist online lesbar unter
http://db1.rehadat.de
16. Oktober 2012 von Jürgen Wetzstein
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