Bund-Forderung:
E-Bikes sollen nicht in alpines Gelände
Die Forderung lautet, dass es klarere Regeln brauche, wo man mit einem „motorisierten Fahrrad“ fahren darf und wo nicht, erläuterte der Regionalreferent und Geschäftsführer des BUND-Landesarbeitskreises Alpen, Thomas Frey im Gespräch mit dem Allgäuer Portal all-in.de . Das Bayerische Naturschutzgesetz erlaubt die Nutzung von allen Wegen, die nicht der Straßenverkehrsordnung gewidmet sind, per Pedes und auch mit nicht motorisierten Rädern. Da E-Bikes normalen Rädern gleichgestellt sind, dürfen auch sie diese Wege nutzen.
Der BUND moniert im Kern, dass die E-Bikes von heute so hochgerüstet seien, dass sie nicht länger als normales sondern als motorisiertes Fahrrad anzusehen seien. Frey fordert dabei kein generelles Verbot von E-Bikes in den Bergen, sondern zunächst nur im alpinen Gelände, das von Naturschutzwacht, Rangern, Gebietsbetreuern und Mitarbeitern der Einrichtungen vor Ort überwacht werden sollen. Anregen will er damit vor allem ein Umdenken in der Gesellschaft.
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