EU-Richtlinie zur Lohntransparenz:
Einzelhandel warnt vor wachsender Bürokratielast
„Die neue EU-Richtlinie zur Lohntransparenz soll die Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb verbessern. An diesem Ziel geht die Richtlinie aber leider völlig vorbei“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Sie setze nicht an den tatsächlichen Ursachen für den sogenannten Gender-Pay-Gap an. „Stattdessen wird durch umfassende Auskunfts- und Berichtspflichten ein neues Bürokratiemonster für Arbeitgeber geschaffen“, so Genth weiter.
Durch die neue Berichterstattungspflicht über das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle sowie die unter Umständen daraus resultierende Entgeltbewertung gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern würden sich enorme Rechtsunsicherheiten und ein bürokratischer Mehraufwand für Arbeitgeber aller Branchen ergeben. Dies gilt auch für individuelle Auskünfte sowie Entgeltinformationen, die bereits in Stellenausschreibungen oder vor dem Vorstellungsgespräch zur Verfügung gestellt werden müssten. Erschwerend kommt noch der sehr weite Geltungsbereich der neuen Richtlinie hinzu. „Ausnahmen für den Mittelstand sowie tarifgebundene und tarifanwendende Unternehmen sucht man in der Richtlinie vergeblich“, so Genth. Letzteres stelle zudem einen ungerechtfertigten Eingriff in die in Deutschland verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie dar.
Die neue EU-Lohntransparenz-Richtlinie wäre mit einem massiven Zuwachs an Bürokratie verbunden, den es laut HDE gerade in den aktuell unsicheren Zeiten zu vermeiden gilt. Im inzwischen vierten Krisenjahr sind die Rahmenbedingungen für den Einzelhandel bei deutlich spürbarer Konsumzurückhaltung noch immer schwierig. „Auch vor dem Hintergrund des bereits in Deutschland existierenden Entgelttransparenzgesetzes wäre zusätzliche Bürokratie durch die neue EU-Richtlinie unverhältnismäßig“, betont Genth. Vielmehr sei es an der Zeit, endlich die Ursachen des Gender-Pay-Gap anzugehen. Dazu gehöre vor allem die weitere Optimierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um besonders die Erwerbsbeteiligung von Frauen nachhaltig zu steigern. „Hier muss konsequent angesetzt werden. Immer neue Berichtspflichten für Arbeitgeber führen nicht weiter“, so Genth.
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