Übergangsfrist bis 2016 verlängert
Elektronisches Lastschriftverfahren bleibt dem Handel vorerst erhalten
EU-Rat, Parlament und Kommission haben sich auf eine Übergangsfrist für das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) bis zum 01. Februar 2016 geeinigt. Aufgrund seiner geringeren Kosten im Vergleich zu anderen elektronischen Zahlungsmethoden erfreut es sich nach wie vor beim Einzelhandel großer Beliebtheit. Allerdings wurden im Rahmen der Schaffung eines einheitlichen Zahlungsraums in Europa (SEPA) technische Anforderungen formuliert, die mit dem ELV-Verfahren nicht vereinbar sind und eigentlich ein Ende dieser vor allem in Deutschland verbreiteten Zahlungsweise bedeutet hätten.
Nun konnte Ende 2011 der Handelsverband Deutschland (HDE) zusammen mit anderen Verbänden die Änderung der ursprünglichen Entwürfe durchsetzen. Bei der Frist bis 2016 soll es nicht bleiben. Nach dem Willen der Verbände sollen nun die Weichen gestellt werden, dass auch nach diesem Datum das ELV-Verfahren (Girocard/EC-Karte mit Unterschrift) erhalten bleibt.
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