Treffen in Brüssel
ETRA unterbreitet neue Richtlinien für Elektrofahrräder
die zulässige Motorleistung von bislang 250 Watt anzuheben. Interessant dabei: Bei einer von der LEVA (Light Electric Vehicles Assocciation) in Las Vegas einberufenen Sitzung, hatte man sich zeitgleich für eine Ausweitung der zulässigen Leistung auf bis zu 500 Watt und eine Motorenunterstützung bis 32 km/h (anstatt 25 km/h) ausgesprochen. In Europa verspricht man sich von einem solchen Vorstoß jedoch wenig Erfolg bei der EU, nachdem die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Mofas ebenfalls bei 25 km/h liegt und kaum anzunehmen ist, dass bei Elektrofahrrädern eine höhere Höchstgeschwindigkeit befürwortet wird.
Gleichwohl haben sich die Industrievertreter in Brüssel nicht nur auf eine gewünschte Veränderung der zulässigen Spezifizierung von Pedelecs konzentriert. Die 18 Vertreter, die 14 Unternehmen vertraten, einigten sich auch darauf, zwei neue Produktkategorien für die Bauartgenehmigung einzuführen: Für Elektrofahrräder mit Pedalunterstützung schlägt die ETRA eine Begrenzung des Motors bis 1 Kilowatt und eine Motor-Unterstützung bis maximal 45 km/h vor, für E-Bikes und E-Mopeds hingegen sollen 1 kW Motorleistung nicht überschreiten und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten.
Der komplette Text zu den Vorschlägen der ETRA gibt es im Internet unter www.etra-eu.com/
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