Geltende Maßnahmen vorläufig verlängert
EU-Kommission leitet neue Anti-Dumping-Untersuchung ein
Regulär wären der bereits 1993 eingeführte und zuletzt 2019 verlängerte Anti-Dumping-Zoll in Höhe von 30,6 % auf Fahrräder mit Ursprung in der Volksrepublik China in diesem Jahr ausgelaufen. Allerdings hat der europäische Fahrradherstellerverband EBMA bereits am 24. Mai einen sogenannten Überprüfungsantrag eingereicht, also einen Antrag an die EU-Kommission zu prüfen, ob der Anti-Dumping-Zoll um weitere fünf Jahre verlängert werden muss, um die Fahrradindustrie vor unfairen Handelspraktiken der chinesischen Mitbewerber zu schützen.
Diesem Überprüfungsantrag ist die EU-Kommission nun nachgekommen und hat dies in ihrem Amtsblatt vom 29.8.24 bekannt gegeben. Damit einher geht eine Verlängerung der Anti-Dumping-Maßnahmen zumindest für die Dauer der Untersuchung, die von der EU-Kommission mit vorraussichtlich 12 Monaten, höchstens jedoch 15 Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung bemessen wird.
In dem Amtsblatt wird auch die Argumentation der EBMA zitiert, dernach die chinesische Fahrradindustrie weiterhin mit "erheblichen Dumpingspannen" agieren würde. Weiter heißt es dort: "Die chinesische Fahrradindustrie unterliegt unmittelbar dem 14. Fünfjahresplan für Fahrräder und Elektrofahrräder, der vorsieht, dass die Gesamtsituation für die Entwicklung der Fahrradindustrie zentral durch Reformen gesteuert wird. Der Plan enthält auch Ziele für die Aufrechterhaltung eines starken Ausfuhrvolumens bei Fahrrädern und die Verbesserung der internationalen Marktanteile chinesischer Fahrradhersteller, die durch die Umsetzung unterstützender Maßnahmen wie der Gewährung von Sondermitteln zur Unterstützung der Entwicklung der Fahrradindustrie erreicht werden sollen."
Bei einem Außerkrafttreten der Anti-Dumping-Maßnahmen sei deshalb laut EBMA mit einem beträchtlichen Anstieg der Einfuhren zu gedumpten Preisen aus China zu rechnen.
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