Sepa-Lastschriften bei EU-Konten:
EU-Kommission rüffelt den deutschen Einzelhandel
Das Schreiben der EU-Kommission landete mit Umweg über das Bundesfinanzministerium und den Handelsverband Deutschland auch beim Verband des Deutschen Zweiradhandels (VDZ), der gebeten wurde, auf seine Mitglieder in Deutschland entsprechend einzuwirken.
Auslöser waren Beschwerden von Verbrauchern bei der EU, dass sich einige deutsche Unternehmen gegenüber ihren Kunden weigern würden, Konten in einem anderen Mitgliedsstaat für Lastschriftzahlungen zu akzeptieren. Die EU-Kommission kündigt deshalb an, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, sollte diese Geschäftspraxis nicht bis zum 1. August 2014 eingestellt werden.
Beim VDZ heißt es dazu: „Wir wurden vom Bundesfinanzministerium gebeten, die Unternehmen auf die geltende Rechtslage hinzuweisen, wonach Zahler und Zahlungsempfänger bei SEPA-Zahlungen nach Artikel 3 und 9 der SEPA-Verordnung auch Konten aus anderen Mitgliedstaaten zu akzeptieren haben. Im Detail weisen wir darauf hin, dass die Akzeptanz von Lastschriften am POS (elektronisches Lastschriftverfahren ELV) von diesen Betrachtungen ausgenommen ist, da hier eine Übergangsregelung bis Februar 2016 besteht, in dem nach altem nationalen Verfahren abgewickelt werden kann.“
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