Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie tagt
Fachärzte fordern weitreichende Schutzvorschriften für Pedelec-Nutzer
bei der Nutzung von Pedelecs bis 25 km/h einen Fahrradhelm zu tragen, bei E-Bikes bis zu 45 km/h sogar einen Motorradhelm. „Die gesetzliche Lage ist derzeit jedoch noch unklar und auch die Betroffenen wissen häufig nicht, ob überhaupt Helmpflicht bestehe“, heißt es aus Berlin. Die Fachgesellschaften fordern daher wie für herkömmliche Fahrräder auch für E-Bikes und Pedelecs eine einheitliche gesetzliche Helmpflicht. Zudem sollten die Fahrer geeignete Schutzbekleidung wie Protektoren tragen, um sich im Falle eines Sturzes vor Abschürfungen und Platzwunden zu schützen.
„Da es noch keine detaillierten Untersuchungen zu Unfällen mit elektrischen Fahrrädern gibt, rechnen wir derzeit mit ähnlichen Verletzungsformen wie bei herkömmlichen Fahrrädern“, sagt Dr. med. Andreas Gassen, Vizepräsident des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (BVOU). „Jedoch gehen wir davon aus, dass durch die höhere Kollisionsgeschwindigkeit bei E-Bike-Unfällen die Verletzungen drastischer ausfallen“.
Der Deutsche Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (
www.dkou.org
) findet vom 23. bis 25. Oktober statt.
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