Erneuter Lockdown im Einzelhandel
Fahrradwerkstätten dürfen weiter geöffnet bleiben
Damit sind Fahrradwerkstätten eine der wenigen Ausnahmen im Einzelhandel, die von den Schließungsmaßnahmen nicht betroffen sind. Dazu zählen neben dem Lebensmitteleinzelhandel beispielsweise auch Kfz-Werkstätten, Optiker und Babyfachmärkte. Damit folgt der jetzige Beschluss den angeordneten Maßnahmen bei der ersten Schließung des Einzelhandels im März.
Allerdings ist es notwendig, im Einzelfall einen Blick in die einzelnen Länder zu werfen, wie die Vorgaben hier tatsächlich umgesetzt werden. Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Tages die Länder darüber informieren. Tendenziell ist jedoch davon auszugehen, dass die Länder der Beschlussfassung vom Sonntag folgen werden. Die norddeutschen Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg wollen laut einer Meldung des Norddeutschen Rundfunks die gefassten Beschlüsse so mittragen. Das gilt sicher auch in Baden-Württemberg , Rheinland-Pfalz , Brandenburg , Sachsen , Bayern , Hessen , Saarland und Berlin. In Sachsen-Anhalt hingegen dürfen Fahrradgeschäfte mit Werkstätten und in Thüringen "Fahrradverkaufsläden" offen bleiben. Einzig in der Veröffentlichung von Nordrhein-Westfalen werden Fahrradwerkstätten nicht explizit erwähnt. Doch auch dort dürfte der Öffnung nichts im Wege stehen. Denn hier heißt es: "Sonstige Handwerker- und Dienstleistungen, die den Mindestabstand einhalten und nicht ausdrücklich verboten sind, bleiben zulässig. Es dürfen dabei aber auch keine anderen Waren verkauft werden als im zulässigen Einzelhandel oder mit der Handwerksleistung/Dienstleistung unmittelbar verbundenes Zubehör."
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