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Binnenmarktpaket und CE-Norm:

Genth nimmt Stellung zur Entscheidung des EU-Parlaments

(HDE) „Der deutsche Einzelhandel begrüßt die jetzt vom EU-Parlament verabschiedeten Maßnahmen zur Verbesserung der Produktsicherheit“, erklärte heute in Berlin Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE). Hierzu würden unter anderem Regelungen

zu einer effizienteren Marktüberwachung und zur strengeren Kontrolle der Verwendung der CE-Kennzeichnung zählen. Nationale Sicherheitszeichen, wie das deutsche GS-Zeichen, sollen vorerst erhalten werden. Die Kommission hatte den Auftrag erhalten, in einer Studie die mögliche Schaffung eines europäischen Siegels näher zu beleuchten und das Zusammenspiel von CE- und nationalen Kennzeichen zu untersuchen.
„Das derzeitige CE-Kennzeichen sagt nichts über die Sicherheit eines Produkts aus. Nationale Sicherheitszeichen wie das deutsche GS-Zeichen müssen daher weiterhin zulässig bleiben. Ersetzt werden können sie nur durch eine gleichwertige europaweite Alternative“, sagte Genth. Langfristig würden nationale Sonderwege jedoch nicht zum Ziel führen. Der HDE begrüße ein europäisches Sicherheitszeichen und sei bereit, sich mit praxisnahen Vorschlägen an einer sachgerechten Ausarbeitung zu beteiligen.

"Verbraucher werden profitieren"

Zufrieden sei der deutsche Einzelhandel auch, dass das EU-Parlament das Maßnahmenpaket für den Binnenmarkt für Waren angenommen habe, sagte der HDE-Chef. Künftig werde es einfacher für Einzelhandelsunternehmen, ihre Produkte in einem anderen Mitgliedstaat der EU zu verkaufen. Genth: „Wir sind dem Handeln in einem funktionsfähigen echten Binnenmarkt für Waren ein großes Stück näher gekommen. Dies kommt allen Beteiligten zugute. Die Unternehmen werden durch die einfachere Produktzulassung erhebliche Kosten sparen können. Die Verbraucher werden von einem größeren Produktangebot profitieren.“ Nun könnten nationale technische Vorschriften und Sicherheitsnormen nicht mehr dazu missbraucht werden, den Verkauf von Produkten, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig vermarktet werden, protektionistisch zu beschränken. Der Beweis, dass Erzeugnisse den technischen Vorschriften entsprechen, obliege nun den jeweiligen mitgliedstaatlichen Behörden und nicht mehr wie bisher den Unternehmen.

28. Februar 2008 von Pressemitteilung

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