Sachgerechte Eingrenzung
Handel fordert Erleichterung bei Mindestlohn-Dokumentationspflicht
Minijobs mit vereinbarten Stundenlöhnen oberhalb von zehn Euro von der Dokumentationspflicht ausgenommen werden sollen.
Zudem könne man die Dokumentationspflicht für die Zahlung von Mindestlöhnen bei Minijobs auf die Branchen beschränken, die bereits dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz unterfallen. Die jährlichen amtlichen Berichte zur Schwarzarbeit würden zeigen, dass der Einzelhandel keine typische Schwarzarbeitsbranche sei. Weiterhin könne man ähnlich der Fahrtenbuchregelung im Straßenverkehr die Dokumentationspflicht auf Unternehmen beschränken, bei denen Betriebsprüfungen Unregelmäßigkeiten an den Tag gebracht hätten. „Es macht keinen Sinn, die Betriebe generell unter Pauschalverdacht zu stellen. Das Gros der Unternehmen verhält sich gesetzestreu“, so Jöris weiter. Deshalb sei eine sachgerechte Eingrenzung der Dokumentationspflicht dringend notwendig.
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