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Nachweisgesetz:

Handel sieht digitalen Arbeitsvertrag als Meilenstein

Die Bundesregierung will ihre Koalitionsankündigung zur Einführung der Textform im Nachweisgesetz umsetzen und damit rein digitale Arbeitsverträge etwa per E-Mail möglich machen. Warum der Einzelhandel dies begrüßt.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht darin einen Meilenstein, der die Personalarbeit in personalstarken Branchen wie dem Einzelhandel erheblich erleichtern wird.

„Es wird immer wichtiger, bestehende Möglichkeiten der Digitalisierung auch in den Arbeitsbeziehungen stärker zur Bürokratieentlastung zu nutzen. Der digitale Arbeitsvertrag ist ein Schritt nach vorn“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales. Der HDE habe sich nachdrücklich für diese Bürokratieerleichterung ausgesprochen. Dass die händische Unterschrift auf dem Arbeitspapier damit bald der Vergangenheit angehöre, werde Handelsunternehmen in ihrer Personalarbeit entlasten. Unverständlich ist aus Sicht des HDE hingegen die Ausnahme für die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen wie etwa die Logistik. Dort soll die in Paragraf 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches definierte Schriftform zur Nachweiserteilung zwingend bleiben. „Es ist nicht ersichtlich, warum diese Branchen nicht ebenfalls profitieren sollen“, so Haarke weiter.

15. Juli 2024 von Pressemitteilung

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