EU-Zahlungsverzugsverordnung
HDE bekräftigt Kritik an geplanten Zahlungsfristen
Der Bericht sieht vor, dass im B2B- und im G2B-Bereich eine Zahlungsfrist von 30 Tagen gelten soll. Abweichend davon sollen im B2B-Bereich 60 Tage möglich sein, wenn dies vorher vereinbart und nicht unbillig ist. Eine Zahlungsfrist von 120 Tagen soll demnach für langsam drehende und saisonale Waren vereinbar sein.
„Solch starre Zahlungsfristen werden der komplexen wirtschaftlichen Realität von Vertragsbeziehungen im Handel nicht gerecht“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Es werde versucht, allen Branchen im EU-Binnenmarkt eine einheitliche Bestimmung für Zahlungsfristen aufzuerlegen. Dafür seien die einzelnen Wirtschaftsbereiche jedoch zu verschieden. Der Handel etwa sei Dienstleister für Industrie und Verbraucher. „Zwischen dem Übergang des Eigentums vom Lieferanten auf den Händler und dem Verkauf an den Endverbraucher liegt dabei eine Zeitspanne, die mehrere Tage, Wochen oder Monate betragen kann“, so Genth weiter. In dieser Zeit müsse die Ware vom Handel zwischenfinanziert werden, insbesondere die Bereitstellung einer Angebotsvielfalt binde langfristig Kapital. „Starre Zahlungsfristen von etwa 60 Tagen würden hier erhebliche negative finanzielle Auswirkungen auf die Liquidität und die Kostenstruktur der Handelsunternehmen haben“, so Genth. Bisher funktionierende Vertragsbeziehungen mit längeren Fristen hätten diese Kapitalbindung berücksichtigt, wären in Zukunft aber nicht mehr möglich. „Aufgrund der äußerst geringen Gewinnspannen und teilweise geringer Eigenkapitalquoten können gerade viele kleine und mittlere Handelsunternehmen diese Kosten aber nicht zu vergleichbaren Konditionen am Kapitalmarkt refinanzieren“, so Genth weiter. Zu begrüßen sei jedoch, dass die Öffnung der UTP-Richtlinie aus dem Text gestrichen wurde, was der HDE von Anfang an gefordert hatte. Auch seien die im Bericht vorgesehenen Zahlungsfristen immerhin eine Verbesserung im Vergleich zu dem Kommissionsvorschlag. Für die genannten Herausforderungen in der Praxis stellten sie allerdings weiterhin keine Lösung dar und sind daher strikt abzulehnen.
Der HDE fordert daher die Abkehr von starren Zahlungsfristen und hält Nachbesserungen im Vorschlag für eine EU-Zahlungsverordnung für notwendig. „Bislang war eine Vereinbarung längerer Zahlungsziele unter bestimmten Voraussetzungen machbar. Das sollte auch künftig so bleiben“, so Genth. Nur so werde dem Grundsatz der Vertragsfreiheit und den Interessen der Parteien in den Vertragsbeziehungen hinreichend Rechnung getragen. Zudem seien mit den neu angedachten Begriffsbestimmungen für langsam drehende und saisonale Waren viele Rechtsunsicherheiten verbunden, da die Definitionen in weiten Teilen vage und unklar blieben. „Auch die Mitgliedstaaten haben den Kommissionsvorschlag fast einstimmig klar kritisiert und starre Zahlungsfristen abgelehnt. Dies unterstreicht unsere Ablehnung mehr als deutlich“, betont Genth.
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