Datenschutz:
HDE lehnt Abmahnungen durch Verbraucherverbände ab
Missbrauchsmöglichkeiten. Abmahnungen seien schon bisher von manchen Einrichtungen als Geschäftsmodell und Möglichkeit zur Co-Finanzierung der eigenen Organisation verwendet worden. Schröder: „Organisationen, die sich um die Verbraucherinteressen kümmern sollen, sollten sich nicht über Abmahnungen finanzieren. Sie werden meist ohnehin bereits durch staatliche Gelder versorgt.“ Außerdem seien rein rechtlich gesehen die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes keine Marktverhaltensregeln. Daher dürften derzeit Verletzungen des Datenschutzrechts auch völlig zu Recht grundsätzlich nicht nach den Vorschriften des UWG abgemahnt werden.
CDU/CSU und SPD wollen für Verbraucherverbände neue Möglichkeiten schaffen, Verstöße gegen das Datenschutzrecht abzumahnen und Unterlassungsklage zu erheben. Bundesjustizminister Heiko Maas hat bereits die Vorlage eines Gesetzentwurfs angekündigt, der Verbraucherschutzorganisationen die Möglichkeit geben soll, gegen Unternehmen zu klagen, die Kundendaten missbräuchlich verwenden.
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