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Elf Wirtschaftsverbände
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Regelrechte Industrie entstanden

HDE setzt sich gegen den Missbrauch von Abmahnungen ein

Auch Fahrradhändler sind schon häufiger Opfer von offenbar auf Abmahnungen spezialisierten Klägern geworden ( velobiz.de berichtete ). Schon Kleinigkeiten reichen aus, um abgemahnt zu werden. Um dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben, setzt sich der Handelsverband Deutschland (HDE) gemeinsam mit anderen Verbänden gegen den Abmahnmissbrauch ein.

„Es gibt eine regelrechte Abmahnindustrie, die systematisch Händler wegen kleinster Formfehler in ihren Online-Shops abmahnt. Hier muss die Politik die Vorgaben ändern“, erklärt HDE-Experte Peter Schröder. Dabei würden bestehende Rechtsunsicherheiten und die schwierige Handhabbarkeit des geltenden Rechts insbesondere zu Lasten von mittelständischen Händlern ausgenutzt, die sich im Online-Handel ein zusätzliches Standbein neben dem stationären Vertrieb geschaffen haben. Teilweise würden Firmen oder Verbände nur gegründet, um anschließend wahllos abmahnen zu können. Deshalb sei es entscheidend, den finanziellen Anreiz für Abmahnungen zu beseitigen, fordert Schröder. Es müsse schwerer werden, von Abmahnungen zu profitieren und regelrechte Geschäftsmodelle darauf aufzusetzen. Der Gesetzgeber solle deshalb die Hürden für Verbände und Unternehmen erhöhen, die Händler abmahnen wollen. Darüber hinaus müsse auch der sogenannte „fliegende Gerichtsstand“ abgeschafft werden. Ansonsten suchten sich die Abmahner das für sie günstigste Gericht heraus.

„Die aktuelle Lage führt zu großen finanziellen Belastungen für den Handel. Aber auch die Gerichte werden durch die hohe Zahl an Abmahnungen und die anschließenden Rechtsstreitigkeiten stark in Anspruch genommen“, fügt Schröder hinzu. Deshalb sei es nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Behörden und Gerichte wichtig, dass dem Abmahnmissbrauch zeitnah ein Riegel vorgeschoben werde.

Die gemeinsamen Forderungen von insgesamt elf Wirtschaftsverbänden können hier heruntergeladen werden.

10. Juli 2017 von Oliver Bönig

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