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Die Barzahlung hatte 2014 einen Umsatzanteil von über 50% im Einzelhandel
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Diskussion um Abschaffung des Bargelds

HDE warnt vor Einschränkungen beim Bezahlen

Während in einigen Ländern selbst im Café fast ausschließlich mit Karte gezahlt wird, ist das Bargeld weiterhin der Deutschen liebstes Kind. Nun hatten im Mai einige Wirtschaftswissenschaftler gefordert, das Bargeld abzuschaffen. Schwarzarbeit oder Drogenhandel hätten es dann schwer gehabt – so die Hoffnung der Ökonomen. Umfragen zeigten, dass die Deutschen nichts von dieser Idee halten. Und auch der Handelsverband Deutschland (HDE) ist dagegen.

Für den Handel stehe der Kundenwunsch an erster Stelle, betont der HDE. Der Kunde entscheidet selbst, wie er bezahlen möchte. Gesetzliche Vorgaben in diesem Bereich wären überzogen und völlig unnötig“, erklärt HDE-Zahlungssysteme-Experte Ulrich Binnebößel. Die steigenden Investitionen einiger Unternehmen in neue Zahlungsterminals seien kein Signal dafür, dass sie künftig auf Barzahlung verzichten wollten. Fakt sei vielmehr, dass nach wie vor die Barzahlung der Favorit der Händler sei. Sie verursache die geringsten Kosten aller Zahlungsarten. Zwar näherten sich die Kosten von Bar- und Kartenzahlungen tendenziell an. So hätten Entscheidungen der Bundesbank in der Vergangenheit für eine Steigerung der Beschaffungs- und Entsorgungskosten von Banknoten und Münzen geführt. Gleichzeitig sei zu erkennen, dass Entgelte für unbare Zahlungen sinken. „Wir sind aber noch lange nicht so weit, dass der Handel die unbare Zahlung bevorzugen würde. Vielmehr werden die Unternehmen auch weiterhin dem Kunden die Wahl lassen und ihm zusätzliche Varianten anbieten“, so Binnebößel weiter.

Binnebößel verwies in diesem Zusammenhang auf die kürzlich verabschiedete Verordnung zur Regulierung der Interbankenentgelte. Die sogenannte Anwenderauswahl in Artikel acht dürfe den Handel nicht in seiner Handlungsfreiheit einschränken. Es müsse weiterhin zulässig sein, dass dem Kunden ein bestimmtes Zahlungssystem ausgewählt werde, wenn die Zahlungskarte mehrere Varianten enthalte. „Die Händler wollen ihre Kunden nicht bevormunden. Eine zu enge Auslegung der Verordnung würde allerdings zu unangemessen hohen Kosten führen und könnte den Kassiervorgang unnötig verlängern“, so Binnebößel.

18. Juni 2015 von Pressemitteilung

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