Schwere Vorwürfe gegen Behörden
Hövding Sverige AB beantragt Insolvenz
In Sachen Kopfschutz für Radfahrende hatte der schwedische Hersteller Hövding seit der Vorstellung seines speziellen Airbags im Jahr 2010 eine Alleinstellung. Der Hövidng wird wie ein Kragen um den Hals getragen und bei einem Sturz öffnet sich dieser dank verbauter Sensoren und soll so rechtzeitig vor dem Aufprall den nötigen Schutz für den Kopf bieten.
Wie das genau funktioniert demonstrierte vor rund zehn Jahren der Schweizer Fachjournalist Marius Graber im Selbstversuch in einem YouTube-Video velobiz.de berichtete . In der Folgezeit wurde an optischen Details des Hövding gearbeitet und weiter verbesserte Versionen vorgestellt. Aktuelles Modell ist der Hövding 3.
Gegenwind durch Verbraucherschutz
Im November dieses Jahres zogen jedoch dunkle Wolken über das Geschäft mit dem Hövding auf. Die schwedische Verbraucherschutzbehörde hatte am 1. November 2023 ein vorläufiges Verkaufsverbot gegen das Unternehmen erlassen. Grund dafür waren Zweifel an der zuverlässigen Funktionalität des Hövdings, ausgelöst durch Nachforschung des schwedischen Nachrichtenportals SVT.
Das Verkaufsverbot richtete sich zunächst nur auf Hövding. Der Fachhandel jedoch durfte das Produkt weiterhin an Endverbraucher verkaufen. Laut Hövding kündigte die schwedische Verbraucherschutzbehörde am 15. Dezember ein dauerhaftes Verkaufsverbot sowie einen Rückruf für das Produkt Hövding 3 an.
Es folgte kurze Zeit später jedoch eine Wendung, wie Hövding auf der Firmenwebsite mitteilt: „Hövding teilt die Schlussfolgerung der schwedischen Verbraucherschutzbehörde nicht und hat gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt. Heute wurde bekannt gegeben, dass das Verwaltungsgericht dem Antrag von Hövding auf Hemmung stattgegeben hat, wodurch die Entscheidung der schwedischen Verbraucherschutzbehörde über einen sofortigen Verkaufsstopp und Rückruf aufgehoben wird und Hövding 3 weiterhin verkauft werden darf.“
Insolvenzanmeldung
Trotz dieses Erfolgs vor Gericht hat der Vorstand der Hövding Sverige AB beschlossen, Insolvenz zu beantragen. Der Konkursantrag wurde am 21. Dezember 2023 beim Bezirksgericht Malmö eingereicht. Begründet wird dieser Schritt so: „Der Schaden, der durch das Verhalten der schwedischen Verbraucherschutzbehörde entstanden ist, ist jedoch so groß, dass der Vorstand keine Grundlage für die Weiterführung des Unternehmens sieht.“
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