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Neue Regelungen

Italienischer Gesetzgeber erleichtert Transport von Fahrrädern

Bisher musste in Italien beim Transport von Fahrrädern oder Skier oder Snowboards auf einem Heckträger am Auto eine reflektierende Warntafel angebracht werden. Diese Vorschrift wurde jetzt nach einigem juristischen hin und her geändert.

Rückwirkend zum 1. Januar 2025 treten in Italien neue Vorschriften in Kraft – und die bringen ausnahmsweise Erleichterungen: Die reflektierende Warntafel für Heckträger ist nicht mehr notwendig. Bis zuletzt drohte ein empfindliches Bußgeld, wenn die Warntafel vergessen wurde. Seit Jahresbeginn reicht es aus, wenn der Heckträger ein Wiederholungskenneichen und eine eigene Beleuchtung hat. Die Neuregelung gilt für Fahrzeuge der Kategorien M1 (Pkw, SUVs und Wohnmobile) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge). Auf eine Besonderheit weist beispielsweise der ADAC jedoch hin: Für Fahrradträger, die nicht an der Anhängerkupplung befestigt werden, gilt die Erleichterung nicht.

Freitag um 14:09 von Jürgen Wetzstein

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