„Wettbewerbswidrige Verhaltensweise“
KTM Fahrrad GmbH: Österreichisches Kartellgericht verhängt eine Geldbuße
Die Bundeswettbewerbsbehörde beschreibt den Fall so: „Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Aufforderung der KTM GmbH an Händler, bestimmte Rabattobergrenzen für bestimmte Zeiträume einzuhalten, bestimmte im Laufen befindliche Aktionen mit höheren Rabatten zu beenden und KTM-Bikes von allgemeinen Rabattaktionen auszunehmen. Dabei wurde nicht ausdrücklich auf die Unverbindlichkeit der ‚Empfehlungen‘ hingewiesen und die Antragsgegnerin versuchte, diese gegenüber den Händlern durchzusetzen. Für den Fall der Nichteinhaltung wurden wirtschaftliche Retorsionsmaßnahmen bis hin zu Vertragskündigungen und Nichtbelieferung angedroht.“
Eine Maßnahme also, die dazu dienen sollte, eine Preisstabilität im Markt zu gewährleisten, was von Fachhändlern ja oftmals auch gewünscht wird, ging offenbar nicht hinten los: Die Behörden bewerteten die Maßnahme als Einschränkung des Preiswettbewerbs – und zwar im „Produktbereich Mountainbike – Klasse Ultra“, die von März 2012 bis März 2013 dauerten.
Deshalb hat das österreichische Kartellgericht (29 Kt 6/15-14) gegen die KTM Fahrrad GmbH eine Geldbuße in Höhe von 112.000 EUR wegen Preisempfehlungen nach § 1 Abs 4 KartG, durch die eine Beschränkung des Wettbewerbs bezweckt wurde, verhängt.
Bei der Berechnung der Geldbuße habe sich unter anderem mildernd ausgewirkt, dass das Unternehmen durch die Außerstreitstellung des Sachverhalts den Verfahrensaufwand der Bundeswettbewerbsbehörde reduzierte und mit dieser bei der Aufklärung kooperierte, heißt es von der Wettbewerbsbehörde.
Bei KTM Fahrrad will man sich nicht weiter zu dem Urteil äußern. Es sei rechtskräftig und man habe es angenommen, heißt es auf Anfrage von velobiz.de
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